Allgemeines

Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen des Verkäufers, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind.

Angebote

Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie der Verkäufer schriftlich zusagt. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe.

Lieferfristen und Mengen

Lieferfristen und Mengen werden nach Möglichkeit eingehalten, aber nicht garantiert. Ist ausnahmsweise eine Garantiezusage gegeben, so sind wir trotzdem von der Zusage frei, wenn wir durch Umstände, die nicht von uns zu vertreten sind, in unserer Lieferfähigkeit beeinträchtigt werden, u. a. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Arbeitermangel, Transportraum-, Strom-, Öl-, Treibstoffmangel, Maschinenschäden. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Teillieferungen sind gestattet und sind nach Rechnungserteilung entsprechend den Zahlungsbedingungen zu zahlen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach, so sind wir von der Einhaltung einer Lieferfrist frei. Dem Käufer steht kein Schadenersatzanspruch wegen verspäteter Lieferung zu.

Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

Beanstandungen wie offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind sofort bei oder binnen 5 Werktagen nach Empfang, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau der Ware, persönlich oder telefonisch mit schriftlicher Bestätigung und mit genauer Kennzeichnung der Lieferung bekanntzugeben. Dem Lieferanten ist Gelegenheit zu gemeinsamer Feststellung des Mangels zu geben.

Rücknahme der gelieferten Waren

Eine Rücknahme gelieferter Ware kann nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen.

Zahlungen

Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar. Rechnungen sind bei der Zielgewährung grundsätzlich spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf der Zustimmung des Verkäufers; Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Käufer. Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

Eigentumsvorbehalte

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers.

Gerichtsstand

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz des zuständigen Gerichts des Verkäufers.